Verbraucherschutz Pauschalreisen

Verbraucherschutz Pauschalreisen

Ihr Recht bei Pauschalreisen. Zu Recht hat der Verbraucherschutz die neue Richtlinie für den Verbraucherschutz bei Pauschalreisen abgelehnt. Die EU-Kommission in Brüssel hat eine sogenannte Pauschalreiserichtline herausgegeben, die auch in Deutschland umgesetzt werden muss. Bereits der Reisebüroverband VUSR hatte diese Richtlinie kritisiert. Der VUSR. ist der Verband unabhängiger selbstständiger Reisebüros. Dieser hat eine Petition im deutschen Bundestag eingereicht:

Mit der Petition wird gefordert, die Umsetzung der EU-Richtlinie 2015/2302 über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen vom 25. November 2015 in Form des bisher vorliegenden Regierungsentwurfes vom 2. November 2016 zu stoppen, da sie für den Verbraucher zu einer eklatanten Verschlechterung bei der Buchung von Reisen führt.

Der Verbraucher wird durch den geplanten Entwurf deutlich schlechter gestellt, als in der bisherigen Regelung: Nach der neuen Richtlinie kann bis zu 20 Tage vor Reiseantritt ein Mehrpreis von bis zu 8% für gestiegene Kerosinkosten, geänderte Wechselkurse usw. belastet werden, wobei der Reiseveranstalter NICHT beweisen muss, dass die Kosten tatsächlich gestiegen sind. Das stellt für viele Verbraucher eine untragbare zusätzliche Belastung dar und ist nicht akzeptabel.

Auch der Touristikreferent Felix Miethmann vom Bundesverband der Verbraucherzentralen kritisierte, dass wenn Tagesreisen bis zu einem Preis von 500 Euro und Ferienhäuser aus der Umsetzung heraus fielen, die Umsetzung nicht mehr verbraucherfreundlich sind.

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